23.10.2022

Steuern, Schuldenbremse und ein unerwarteter Todesfall

Übrigens
Ueli Abplanalps Platz blieb nach der ersten Sessionswoche verwaist. Für immer...

Die Herbstsession des Grossen Rates wurde überschattet durch den unerwarteten Tod eines Grossratskollegen. Inhaltlich standen vor allem finanzpolitische Geschäfte im Fokus.

Am Sonntag nach der ersten Sessionswoche erhielten wir von der SVP-Fraktion eine erschütternde Nachricht per E-Mail: Unser Parteikollege Ueli Abplanalp, Brienzwiler, war im Alter von erst 50 Jahren völlig unerwartet verschieden. Er war mit seinem Jodlerklub im Einsatz am Chästeilet auf der Mägisalp, als ihn ein Aortariss aus dem Leben riss. Ueli hinterlässt Ehefrau und fünf Kinder, von denen drei erst im Kleinkindalter sind. Für den Rest der Session brannte an seinem Platz eine Kerze zu seinem Andenken.

Für mich speziell war, dass ich noch zwei Tage vor dessen Tod zusammen mit Ueli einen gemeinsamen Vorstoss durchgebracht habe. Am Donnerstag, 8. September am Nachmittag und somit nur gerade zwei Tage vor seinem Hinschied, vertraten wir gemeinsam das Postulat mit dem Titel «Ausbildungsstandort Grosstier-Veterinärausbildung». Dieses wurde grossmehrheitlich überwiesen. Demnach wird der Regierungsrat beauftragt, die ehemalige Landwirtschaftsschule Schwand, Münsingen, als neuen Standort für die Grosstier-Veterinärabteilung zu prüfen. Dies nachdem der aktuelle Betreiber Bio-Schwand Konkurs gegangen ist. Ueli Abplanalp wirkte dabei wie gewohnt ruhig, sachlich und dossierfest.

Doch das Leben geht weiter. So behandelten wir in der Session zwei finanzpolitische Geschäfte von erheblicher Tragweite. Beim einen ging es um die Schuldenbremse. Dem Kanton Bern stehen in den kommenden Jahren grosse Investitionen ins Haus. Um diese Ausgaben stemmen zu können, hat der Grosse Rat die verfassungsmässige Schuldenbremse aktualisiert. Kern der Vorlage ist die Einführung einer Mehrjahresbetrachtung für die Schuldenbremse der Investitionsrechnung. Der Mechanismus der Schuldenbremse für die Investitionrechnung schrieb bisher vor, dass allfällige Finanzierungsfehlbeträge in den Folgejahren auch dann kompensiert werden müssen, wenn der Kanton in der Vergangenheit erhebliche Überschüsse erzielt hat und Schulden abbauen konnte.

Mit einer Mehrjahresbetrachtung können Finanzierungsüberschüsse angerechnet werden, welche in den Vorjahren erzielt wurden. Damit werden zusätzliche Mittel für Investitionen frei. Mittelfristig wird es trotzdem möglich sein, einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu erreichen. Diese Änderung haben wir von Seiten der SVP unterstützt, weil sie einfach etwas mehr Flexibilität bei den anstehenden Investitionen bietet. Wir haben aber der Ratslinken auch klar gemacht, dass wir uns einer weitergehenden Aufweichung der Schuldenbremse kategorisch entgegenstellen würden. Entsprechende Begehrlichkeiten waren vorhanden. .Das letzte Wort zur Verfassungsänderung wird das Volk haben.

Viel zu diskutieren gab auch die Revision des Steuergesetzes. Mit der neuen Steuergesetzrevision geht es in erster Linie um Anpassungen des kantonalen Rechts an Bundesrecht. Doch wollen Kantonsregierung und Grosser Rat mit der Revision auch die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen fördern. Zudem sollen steuerliche Ungleichheiten bei der Behandlung dieser Anlagen beseitigt werden. Beschlossen hat der Grosse Rat in erster Lesung auch, dass der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom im Umfang des Eigenbedarfs neu steuerfrei ist.

Auch können neu die Investitionskosten für Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen auf Neubauten bei der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden. Einen wichtigen Artikel wies das Kantonsparlament aber an die vorberatende Fiko zurück. Mit diesem Artikel sollen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen generell von der amtlichen Bewertung von Liegenschaften ausgenommen werden, namentlich auch auf landwirtschaftlichen Gebäuden. Während die Regierung und die bürgerlichen Parteien eine eher technische Nachführung des Gesetzes vorhatten, startete die Ratslinke zahlreiche Versuche, die Steuern und auch die Ausgaben zu erhöhen.

So verlangte die Ratslinke unter anderem, dass die Gemeinden höhere Liegenschaftssteuersätze von bis zu 2 Promille des amtlichen Wertes erheben könnten. Der aktuell gültige Satz beträgt 1,5 Promille. In Anbetracht der erheblichen Mehrbelastung der Hauseigentümer durch die höheren amtlichen Werte haben wir von der bürgerlichen Seite des Rates dieses Ansinnen abgelehnt. Denn namentlich in der rot-grün regierten Stadt Bern wären dann wohl die Liegenschaftssteuern sofort erhöht worden.

Leider unterlegen sind wir bei der erneuten Erhöhung des steuerlichen Abzugs für fremdbetreute Kinder. Der bereits vor zwei Jahren von 8000 auf 12'000 Franken erhöhte Maximalabzug für Eltern, welche ihre Kinder in der Krippe unterbringen, wurde noch einmal auf sage und schreibe 16'000 Franken erhöht. Unsere Mahnung, dass somit Familien, welche ihre Kinder selber betreuen, deutlich schlechter gestellt würden, verhallte ungehört. Denn Eltern, welche selber zu ihren Kindern schauen, können keine solchen Abzüge geltend machen. Einzig wir von der SVP hielten zusammen mit der EDU gegen diese störende Ungleichbehandlung.

Zu dem bereits bei der Schuldenbremse beschriebenen Nachholbedarf bei kantonalen Bauten zählt auch die Sanierung und Erweiterung des Gymnasiums Thun an der Seestrasse 66. Die früher separat geführten Gymnasien Thun-Schadau und Thun-Seefeld sollen künftig in Schadau konzentriert werden. Dafür soll der Standort erweitert und saniert werden. Der bernische Grosse Rat hat für das Vorhaben nun einen Kredit in der Höhe von 90,35 Millionen Franken gesprochen. Dies, nachdem die damals mehrheitlich rot-grüne Regierung einen Neubau bereits anlässlich der Zwangsfusion vor fast zehn Jahren versprochen hatte. Leider wurden aber Sanierungen und notwendige Erweiterungen von Zweckbauten in der 16 lange Jahre dauernden Ära der SP-Baudirektorin Barbara Egger-Jenzer sträflich vernachlässigt und dafür vor allem teure Prestigebauten gefördert. Nun muss unser SVP-Baudirektor Christoph Neuhaus viele Pendenzen abbauen. Auch daher brauchen wir mehr Spielraum für Investitionen.

Eine ganze Flut von Vorstössen aus dem rot-grünen Lager zum Themenbereich Landwirtschaft beschäftigten uns zudem stark. Die bereits heute von Auflagen und Vorschriften stark belasteten Bauern hätten noch zusätzliche Lasten tragen sollen. Es zeigte sich auch einmal mehr, dass viele Grossrätinnen und Grossräte absolut keinen Bezug mehr zur Landwirtschaft haben. So verlangte etwa ein Vorstoss völlig unrealistische Arbeitszeitmodelle für landwirtschaftliche Angestellte. So nach dem Motto: «Wenn man 42 Stunden die Woche gearbeitet hat, bleibt halt das Heu auf dem Feld liegen und verfault.» Leider trat das bürgerliche Lager nicht allen diesen Vorstössen geschlossen entgegen, so dass nun in dem einen oder anderen Bereich noch Ungemach drohen könnte.

Autor: Samuel Krähenbühl